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Das „Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft“ stellt sich geschlossen gegen den aktuellen Regierungsentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Der Gesetzentwurf enthalte zwar einzelne Verbesserungen wie Mindestvertragslaufzeiten und die Gleichstellung von Drittmittelbeschäftigten beim Nachteilsausgleich, er stelle aber den Arbeitgebern weiter einen Persilschein zur Dauerbefristung aus. Anstelle der überfälligen Strukturreform zementiere der Regierungsentwurf somit die prekären Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ein breites Bündnis aus 16 Organisationen – Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Studierenden-, Promovierenden- und Beschäftigtenvertretungen – fordert stattdessen die vollständige Abschaffung des Sonderarbeitsrechts für die Wissenschaft. Eine begleitende Online-Petition des Bündnisses verzeichnet bereits über 68.000 Unterzeichnende.

Bei Befristungsquoten von rund 80 Prozent unter Wissenschaftler*innen ohne Professur und Vertragslaufzeiten von durchschnittlich unter 1,5 Jahren verlangt das Bündnis einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Wissenschaft sei kein Ausnahmefall, sondern ein normaler Beruf. Daueraufgaben in Forschung, Lehre, Betreuung, Management und Transfer müssten auf Dauerstellen erbracht werden. Zugleich lehnt das Bündnis die separat geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung im allgemeinen Arbeitsrecht auf bis zu vier Jahre ab.

Die Kernforderungen des Positionspapiers im Überblick:

  • Abschaffung des WissZeitVG und Stärkung der Tarifautonomie: Das Sonderarbeitsrecht für die Wissenschaft muss ersatzlos gestrichen werden. Mit dem Wegfall der Tarifsperre können Gewerkschaften und Arbeitgeber verlässliche Befristungsregelungen wieder tarifvertraglich vereinbaren.
  • Besondere Qualifizierungsbefristung nur noch bis zur Promotion: Besondere gesetzliche Befristungsregelungen darf es ausschließlich für die Promotion oder eine entsprechende künstlerische Qualifizierung geben, etwa in Form eines Promotionsfördergesetzes. Die Vertragslaufzeit muss in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahre betragen. Mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle müssen für die eigene Qualifizierung zur Verfügung stehen. Ein verbindlicher Nachteilsausgleich bei Pflege, Elternzeit, Kinderbetreuung, Mutterschutz, Erkrankung oder Behinderung muss greifen.
  • Dauerstellen für Postdocs: Die Promotion schließt die wissenschaftliche Qualifizierung ab. Für promovierte Wissenschaftler*innen gelten das allgemeine Arbeitsrecht und Tarifverträge mit dem Grundsatz der unbefristeten Beschäftigung.
  • Kein Sonderbefristungsrecht bei Drittmittelfinanzierung: Die besonderen Befristungsmöglichkeiten bei Drittmittelfinanzierung entfallen.
  • Absicherung studentischer Beschäftigter: Studentische Beschäftigte sollen grundsätzlich unbefristet beschäftigt werden. Bei wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfstätigkeiten kann die Exmatrikulation eine auflösende Bedingung des Beschäftigungsverhältnisses darstellen.

Das Bündnis fordert Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), den Deutschen Bundestag und die Länder auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen grundlegenden Paradigmenwechsel einzuleiten und das WissZeitVG abzuschaffen. Am heutigen Montag, 7. September, berät der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates den Regierungsentwurf und bereitet die Stellungnahme der Länderkammer vor. Das Bündnis erwartet von den Ländern ein klares Signal für verlässliche Beschäftigungsbedingungen und gegen die Fortsetzung des wissenschaftsspezifischen Sonderbefristungsrechts.

Das Positionspapier wird unterstützt von: Arbeitnehmerkammer Bremen | Arbeitskammer des Saarlandes | Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) | Bundesverband Promovierende e.V. | Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud) | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) | Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ) | freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) | Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) | Network of Doctoral Researcher Networks (N²) | Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) | Netzwerk nachhaltige Wissenschaft | Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL) | Thesis e.V. | Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Weiterführende Informationen und Pressekontakt:

Hochschulen sind Orte zum gemeinsamen Lernen, Forschen und Diskutieren. Als öffentliche Bildungseinrichtungen stehen sie auf dem Boden des Grundgesetzes. Daher sind sie gleichermaßen offen für alle, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, finanziellem oder sozialem Hintergrund. Hochschulen leben von einem partizipativen Miteinander von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden.

Wir setzen uns deshalb für Hochschulen ein,
• in denen demokratische Mitbestimmung gestärkt wird,
• in denen gute Arbeits- und Studienbedingungen gelten,
• in denen Vielfalt und kritisches Denken selbstverständlich sind,
• die sich für Freiheit in Forschung und Lehre stark machen,
• in denen Wissenschaft ihrer Verantwortung für eine demokratische Gesellschaft gerecht wird.
Dazu gehören sichere Arbeitsverhältnisse, ausreichend öffentliche Finanzierung und selbstverständlich die Freiheit, wissenschaftliche Fragen ohne politischen Druck bearbeiten zu können. Die hochschulpolitischen Vorstellungen der AfD Sachsen-Anhalt stehen dazu im klaren Gegensatz.

Angriff auf demokratische Mitbestimmung

Die AfD will die Mitbestimmung an Hochschulen deutlich einschränken. Im „Regierungsprogramm“ werden bestehende Gremien und Beteiligungsrechte als „pseudodemokratisch“ bezeichnet. Statt gemeinsamer Entscheidungen sollen Professor*innen wieder deutlich mehr Macht bekommen; der Einfluss von Beschäftigten und insbesondere von Studierenden soll hingegen zurückgedrängt werden.
Für uns ist klar: Demokratische Mitbestimmung ist kein Problem, sondern eine Stärke der Hochschulen. Denn Studierendenvertretungen, Hochschulgremien und die Beteiligung verschiedener Statusgruppen sorgen dafür, dass Hochschulen nicht nur verwaltet werden, sondern Orte demokratischen Lernens sind und auch in Zukunft bleiben. Gerade Studierende haben in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, wie wichtig ihr Engagement für eine offene und solidarische Hochschule ist.
Wir solidarisieren uns deshalb ausdrücklich mit den Studierendenvertretungen und allen Beschäftigten, die sich gegen diese Angriffe auf demokratische Strukturen einsetzen.
Wir wenden uns zudem gegen das antidemokratische Vorhaben der AfD, die Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen abzuschaffen. Gleichstellungsarbeit sorgt dafür, Benachteiligungen sichtbar zu machen und Chancengleichheit für alle zu stärken, etwa für Frauen, queere Menschen oder andere diskriminierte Gruppen im Hochschulalltag, die bisher unterrepräsentiert sind.
Ersetzt werden sollen die Gleichstellungsbeauftragten durch „Familienbeauftragte“, deren Funktion nicht derjenigen Arbeit entspricht, wie wir sie zentral oder an den Fakultäten kennen. Stattdessen wird deren zukünftige Aufgabe beschränkt auf „die Bewertung der Auswirkungen allen staatlichen Handelns auf die Geburtenrate und die Weiterentwicklung familien- und kinderfreundlicher Maßnahmen“. Damit wird Gleichstellungsarbeit auf eine familien- und geburtenpolitische Logik verengt. Das ersetzt den Schutz vor Diskriminierung nicht, sondern verschiebt den Fokus weg von struktureller Gleichberechtigung hin zu bevölkerungspolitischen Zielen.
Dies zeigt deutlich das rückwärtsgewandte Gesellschaftsbild der AfD und ihr Rollenverständnis gerade in Bezug auf Einschränkungen für weibliche Beschäftigte. Gleichstellung und Vielfalt werden damit nicht gestärkt, sondern bewusst zurückgedrängt.
Für uns ist eine demokratische Hochschule immer ein Ort, an dem Menschen unabhängig von Geschlecht, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Herkunft, sexueller Identität oder sozialem Hintergrund gleichberechtigt lernen und arbeiten können und dafür strukturelle Hemmnisse abgebaut werden.

Wissenschaftsfreiheit heißt: Keine parteipolitische Kontrolle von Forschung

Die AfD behauptet, die Wissenschaftsfreiheit schützen zu wollen. Gleichzeitig diskreditiert sie einzelne Fachbereiche und fordert, bestimmte Forschungsrichtungen gezielt – auch finanziell über Zielvereinbarungen – zurückzudrängen. Dazu gehören etwa Gender Studies, Studien zur menschengemachten Klimakrise oder postkoloniale Forschung. Andere Forschungsrichtungen sollen politisch und finanziell gefördert werden, etwa eine sogenannte „kritische Klimaforschung“, „kritische Islamforschung“ oder „Bevölkerungsforschung“.
Parteipolitischer Einfluss auf die Wissenschaft oder zu erforschende Themen widerspricht eklatant dem Grundgedanken der Freiheit in Forschung und Lehre. Forschung muss frei bleiben unabhängig davon, ob wissenschaftliche Ergebnisse (un)bequem oder (un)erwünscht sind.
Besonders gefährlich wird dies, wenn Wissenschaft an eine nationale oder „patriotische“ Haltung gebunden sein soll. Wissenschaft lebt von Offenheit, Kritik und unterschiedlichen Perspektiven, nicht von politischer Gleichschaltung.
Gute Hochschulen brauchen sichere Arbeit und ausreichende Finanzierung
Wirkliche Wissenschaftsfreiheit kann es jedoch nur mit einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung geben! Denn Forschung und Lehre können nur dann frei sein, wenn Beschäftigte nicht dauerhaft von kurzfristigen Förderprogrammen und unsicheren Verträgen abhängig sind.
Unsere Hochschulen leiden in der Tat unter unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, einem eklatanten Mangel an dauerhafter Beschäftigung und einer Finanzierung, die oft von kurzfristigen Projekten abhängt. Viele wissenschaftliche Beschäftigte sind daher gezwungen, mit befristeten Verträgen und unter unsicheren Zukunftsperspektiven zu arbeiten.

Wir fordern deshalb schon lange:
• eine bessere öffentliche Grundfinanzierung der Hochschulen,
• Dauerstellen für Daueraufgaben und weniger Befristungen,
• Tarifverträge für studentische Beschäftigte,
• verlässliche Karrierewege im Wissenschaftssystem jenseits der Professur,
• und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an Hochschulen.

Das Angebot der AfD hingegen zu einer höheren Grundfinanzierung ist vergiftet. Denn die AfD verbindet ihre Forderung nach mehr Grundfinanzierung mit parteipolitischen Vorgaben, welche Forschung nach ihren Vorstellungen gefördert werden soll und welche nicht. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zu unseren Forderungen.
Wir treten für eine starke öffentliche Finanzierung ohne parteipolitische Einflussnahme auf Inhalte von Forschung und Lehre ein. Die AfD dagegen will bestimmte Forschungsrichtungen gezielt schwächen und andere finanziell bevorzugen. Das schafft neue Abhängigkeiten und gefährdet die Freiheit der Wissenschaft. Hochschulen tragen Verantwortung für die Gesellschaft insgesamt: für Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Frieden und ökologische Nachhaltigkeit.
Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt sollen für Studierende, Forschende aus dem In- und Ausland ein attraktiver Arbeitsplatz und Lernort mit international anerkannten Abschlüssen sein. In diesem Zusammenhang greift die Kritik der AfD an der Bologna-Reform die falschen Punkte an. Internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Mobilität und internationaler Austausch in Forschung und Lehre sind erhaltenswerte Aspekte des Bolognaprozesses.

Auch bei der Studienfinanzierung zeigt sich das elitäre Verständnis von Gesellschaft und Hochschule der AfD. Die AfD will dem bedarfsorientierten BAföG-System eine leistungsbezogene Landesförderung entgegensetzen. Damit würde Studienfinanzierung stärker an Leistung statt an sozialem Bedarf ausgerichtet – ungeachtet dessen, dass eine bundesweite Begabtenförderung bereits existiert. Damit entfernt sich die allgemeine Studienförderung vom Gedanken sozialer Chancengleichheit. Bildung darf aber nicht vom Geldbeutel und Bildungsstand der Eltern oder von dauerhaftem Leistungsdruck abhängen. Dadurch werden bereits bestehende soziale Ungleichgewichte in der sozialen Herkunft Studierender weiter verschärft.

Für demokratische und freie Hochschulen

Wir stellen uns gegen jede Hochschulpolitik, die demokratische Beteiligung abbauen, Wissenschaft parteipolitisch kontrollieren und gesellschaftliche Vielfalt zurückdrängen will. Hochschulen dürfen keine Orte autoritärer parteipolitischer Einflussnahme werden. Sie müssen Räume bleiben, in denen kritisch gedacht, frei geforscht und demokratisch gestritten werden kann. Wer Mitbestimmung angreift, unliebsame Forschung verdrängen und Gleichstellung abschaffen will, greift die demokratische Hochschule selbst an.
Dagegen wehren wir uns gemeinsam mit Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden entschieden.

Unterzeichnende Organisationen:
GEW Sachsen-Anhalt
Ver.di Sachsen-Anhalt
Promovierendenvertretung Magdeburg
Promovierendenvertretung Halle
Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
Studierendenrat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Studierendenrat der Hochschule Magdeburg-Stendal
Studierendenrat der Otto-von-Guericke-Universität
Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle SPR
Studierendenrat der Hochschule Merseburg
Grafö-Netzwerk
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen und Universitätsklinika Sachsen-Anhalt (lakog)
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.

Der vorliegende Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG ist ein mutloser Schritt, der die strukturellen Missstände befristeter Beschäftigung in der Wissenschaft nicht nur unangetastet lässt, sondern durch das Festhalten an einem weitgehend substanzlosen Sonderbefristungsrecht der Hochschulen diese selbst beschädigt und die Interessen der wissenschaftlich Beschäftigten einmal mehr zurückstellt.

Trotz umfangreicher Diskussionen und Vorschläge für eine sachgemäße Novellierung des WissZeitVG und trotz sehr deutlicher Empfehlungen des Wissenschaftsrats hat sich die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf dazu entschieden, Hochschulen weiterhin ein fast unbeschränktes Sonderbefristungsrecht einzuräumen. Dies ist umso erschreckender, da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (7 AZR 573/20) die Anforderungen an den Nachweis eines Qualifizierungszwecks so weit abgesenkt hat, dass Hochschulen Befristungen faktisch ohne inhaltliche Prüfung aussprechen können. Damit weigert sich die Bundesregierung, das Sonderbefristungsrecht der Hochschulen zumindest zu überarbeiten. Das WissZeitVG stellt damit einen massiven Eingriff in die Rechte der Beschäftigten dar und beschädigt die Qualität von Forschung und Lehre.

Die PostDoc-Phase als größter Problemfall befristeter Arbeitsverhältnisse und fehlender Entwicklungswege in der Wissenschaft bleibt weitestgehend unangetastet. Laut Empfehlungen des Wissenschaftsrats sollen die Hochschulen spätestens zwei bis drei Jahre nach der Promotion eine Entscheidung darüber treffen, wer dauerhaft in der Wissenschaft bleiben kann. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Weiterbeschäftigung  ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Festanstellung sein. All dies ignoriert der nun vorliegende Gesetzesentwurf. Bei aller Kritik am ersten Novellierungsentwurf enthielt dieser zumindest das wichtige Element einer vorgeschriebenen Anschlusszusage bei weitergehenden Befristungen.

Die nun vorgeschlagenen Regelungen zu Mindestbefristungen bleiben weit hinter den nötigen Änderungen zurück und kaschieren das Scheitern einer echten Reform.

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung,

seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Praxis der öffentlichen Sitzungen aufgegeben. Nach der Wissenschaftspressekonferenz und der Bewegung #IchBinHanna schließen auch wir vom Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) uns an die vorliegenden offenen Briefen an und appellieren an Sie, sich für eine Rückkehr zu den öffentlichen Ausschusssitzungen einzusetzen.

Als bundesweites Netzwerk lokaler Mittelbauinitiativen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bundesweit setzen wir uns besonders für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der deutschen Wissenschaft ein, die bekanntlich durch Prekarität, Befristung und unfreiwillige Teilzeit sowie zahlreiche unbezahlte Tätigkeiten geprägt sind. Entsprechend sind insbesondere die Diskussionen um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) sowie weitere geplante Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft betreffen, für uns von besonderem Interesse.

Wissenschaftspolitik gehört zu den zentralen Politikfeldern, weit über die Frage der Arbeitsbedingungen hinaus: Hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Gleichzeitig ist die Wissenschaftsfreiheit aktuell diversen Bedrohungen ausgesetzt. Ziel muss es sein, der Öffentlichkeit ein umfassendes Bild von Wissenschaft und Wissenschaftspolitik zu geben und ihr die Möglichkeit einzuräumen, sich über die aktuellen Debatten aus verlässlicher Quelle zu informieren. Aus diesem Grund braucht zum einen der Wissenschaftsjournalismus Einblick in die Ausschussdebatten; zum anderen muss es aber auch allen Bürger*innen möglich sein, sich selbst durch eigene Kenntnisnahme der Diskussionen einen Überblick zu verschaffen. Nicht zuletzt angesichts knapper finanzieller Ressourcen braucht es Transparenz und Gelegenheit zur Diskursbeteiligung, was die Prioritätensetzung betrifft. Gesellschaftliches Engagement gilt es zu fördern, nicht zu erschweren.

Voraussetzung dafür ist, dass die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangshürden auch weiterhin von den Diskussionen im Forschungsausschuss Kenntnis nehmen kann. Eine teilweise Öffnung für ausgewählte wissenschaftliche Dachverbände ist dazu nicht ausreichend, weil sie eine Entscheidung darüber erfordert, wer zum ausgewählten Kreis gehört und wer nicht. Eine solche Notwendigkeit birgt nicht nur das Risiko, relevante betroffene Gruppierungen zu übersehen, sondern sie ist auch politisch instrumentalisierbar. Allein, dass sich der Forschungsausschuss damit dem Verdacht aussetzen würde, nicht genehme Stimmen ihre Beteiligung am Diskurs zu verwehren, kann nicht in Ihrem Interesse sein, weil ein solcher das Vertrauen in die Politik und Ihre wichtige Arbeit zu untergraben droht. In Zeiten wie diesen, in denen die Angriffe auf die Demokratie sich mehren und wir alle aufgerufen sind, Verfassung und Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen, muss ein solcher Eindruck unbedingt vermieden werden.

Wir ersuchen Sie daher nachdrücklich, zur Praxis der öffentlichen Ausschusssitzungen zurückzukehren. Zum Austausch stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

der Koordinationskreis des Netzwerks für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BerlHG und das Papier des Wissenschaftsrats über Karrierewege in der Wissenschaft – ein Kommentar

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde der HU gegen das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Papier des Wissenschaftsrats zu neuen Karrieremodellen in der Wissenschaft sprechen zwei verschiedene Sprachen: Soll die Befristung in der PostDoc-Phase erhalten bleiben oder abgeschafft werden? Es handelt sich bei den jüngst veröffentlichten Papieren um Texte, die ganz verschiedenen Gattungen angehören: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine juristische Prüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzes; bei der Empfehlung des Wissenschaftsrates handelt es sich dagegen um eine politische Einschätzung zur Notwendigkeit neuer Stellenprofile neben und vor der Professur. Legt man sie nebeneinander und setzt sie miteinander in Beziehung, zeigt sich allerdings deutlich, dass die deutsche Wissenschaft ein Problem mit dem Begriff der Qualifikation hat.

Der rechtliche Rahmen: Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2025

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert auf die Beschwerde der HU Berlin gegen das Berliner Hochschulgesetz der letzten, rot-rot-grünen Regierung in der Hauptstadt. Mit dieser Beschwerde wollte die HU wohl genauso Wissenschaftsgeschichte schreiben wie R2G mit dem von ihr verabschiedeten Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). Das – mittlerweile senatsseitig kassierte – BerlHG hatte vorgesehen, dass promovierte Wissenschaftler:innen auf Haushaltsstellen nur noch mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden dürfen, wenn dieser eine Anschlusszusage enthält. Mit dem Erreichen der in der Anschlusszusage festgelegten Qualifikationsziele hätten sie Anspruch auf Entfristung gehabt.

In seiner Antwort auf die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nun zweierlei festgestellt. Der erste Punkt: Berlin ist nicht zuständig. Konkret verweist das Verfassungsgericht darauf, dass Berlin keine Entscheidung über ein Befristungsverbot treffen kann, wenn auf höherer Ebene durch das WissZeitVG ein Befristungsrecht eingeräumt wird (Rn. 43). Für wissenschaftlich Beschäftigte irritierend ist der zweite Punkt: Die Wissenschaftsfreiheit soll durch die Formulierung der Anschlusszusage verletzt worden sein. Die grundgesetzlich geregelte Wissenschaftsfreiheit ist, sollte man meinen, ebenso wie die Meinungs- und Pressefreiheit, zunächst die Freiheit der Personen, die sie ausüben. Allerdings wird die Wissenschaftsfreiheit hier ausgelegt als die Freiheit der Organisationen, über ihr Personal zu verfügen, das heißt vor allem, es nach Gutdünken immer wieder zu entlassen. Das Problem analysiert Thomas Groß im Verfassungsblog als „Zementierte Privilegien“.

Bemerkenswert – und sachlich verfehlt – ist insbesondere die folgende Formulierung:

„Ausgehend hiervon greift die gesetzliche Pflicht, allen zur Qualifizierung befristet eingestellten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern eine auf eine Dauerbeschäftigung gerichtete Anschlusszusage zu erteilen, in die Wissenschaftsfreiheit ein. Sie nimmt den Hochschulen die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsphase weiter beschäftigen.“ (Rn. 22)

Zutreffend ist, dass nach erfolgreichem Abschluss der in der Anschlusszusage definierten Qualifikation eine Entfristung zu erfolgen hat. Unzutreffend ist jedoch die implizite Annahme, es handele sich dabei um eine Art Mechanismus, der den Hochschulen bzw. den zuständigen Auswahlgremien die Befugnis zur Personalentscheidung oder die Freiheit in deren Ausübung entzöge. Denn selbstverständlich verbleibt die Entscheidung darüber, ob eine Stelle ausgeschrieben wird und welche Personalentscheidungen getroffen werden, im Rahmen der geltenden Regelungen im Verantwortungsbereich der Hochschulen und der an ihnen tätigen Professor:innen. Mit dem Beschluss wird also einmal mehr eine falsch verstandene Wissenschaftsfreiheit als die Freiheit der Wissenschaftsorganisationen zur Entlassungspolitik bekräftigt.

Man könnte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wohlwollend auch so lesen, dass weniger arbeits- als vielmehr hochschulrechtlich über Karrierewege und Stellenprofile nachgedacht werden sollte. Denn der Beschluss verweist auf den Tenure Track als Karrierepfad und die hochschulrechtliche (nicht arbeitsrechtliche) Verankerung neuer Stellenprofile (vgl. auch den Kommentar von Nikolas Eisentraut). Wenn man nun aber erneut auf hochschulrechtliche Instrumente setzt, ohne arbeitsrechtliche Regularien zu ändern, bleibt weiter ungeklärt, wie Druck auf Landeshochschulgesetzte und Hochschulen ausgeübt werden kann, um Karriereperspektiven (d.h.: Stellenperspektiven) nach der Promotion zu entwickeln. Dass hier eine Klärung notwendig und mehr Entfristungen erforderlich sind, stellt das Papier des Wissenschaftsrats heraus, das die Einrichtung von Dauerstellen nach der Promotion fordert.

Die politische Empfehlung: Der Wissenschaftsrat für mehr Dauerstellen; weg vom Prinzip „Up or Out“

Das Papier des Wissenschaftsrats zur Neugestaltung der Karrierephasen von Wissenschaftler:innen bekräftigt zunächst einmal die längst bekannten Lösungsstrategien: Eine vierphasige Karriereleiter, hier als S1 – S4 beschrieben, die man schon aus dem europäischen Referenzrahmen kennt. Mit diesem Modell wird erneut betont, dass Wissenschaftler:innen erst in der zweiten Bewährungsphase nach der Promotion – S3, „etablierte“ Wissenschaftler:innen – auf Entfristung Anspruch hätten. Leider bringt das Papier hier also wenig Innovation in die Debatte.

Das soll die gute Nachricht allerdings nicht schmälern: Das Papier ist ein symbolisch wichtiger Vorstoß in die richtige Richtung, wird doch endlich auch vom Wissenschaftsrat deutlich gemacht, dass Dauerstellen für PostDocs notwendig sind. Übrigens auch aus der Perspektive der Hochschulen, da statt häufigem Personalwechsel bei Qualifizierungsbefristungen die dauerhafte Beschäftigung einen Zuwachs an Erfahrungswissen, der in der Institution verbleibt.

Umso erstaunlicher ist es, dass in die Stellenprofile für die PostDoc-Phase (S2 und S3) erneut Bewährungsstufen eingebaut sind, die Befristung rechtfertigen. Nur in der Stufe S3 sollen Entwicklungsstellen im Tenure Track mit einer dauerhaften Anschlussbeschäftigung ausgestalte werden. Der Sinn eines eigenständigen Stellentyps, der bezweckt, dass Wissenschaftler:innen die Gelegenheit erhalten, befristet für max. drei Jahr ihr individuelles Profil zu entwickeln, erschließt sich nicht. Denn auch im dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse (im Papier des Wissenschaftsrats Funktionsstellen genannt) kann nach erfolgter Promotion das wissenschaftliche Profil weiterentwickelt werden, um danach neue Herausforderungen zu suchen. Eine Befristung ist zur Entfaltung des individuellen Potentials dazu nicht erforderlich.

Daher scheint es, dass die Entwicklungsstellen im Modell eingeführt wurden, damit am System der massenweisen Befristung im PostDoc-Bereich nichts verändert werden muss. Auf substanzieller Ebenen sind wir also doch keinen Schritt weitergekommen.

Noch einmal zur Erinnerung: Auch im bestehenden WissZeitVG sind Entfristungen von promovierten (und sogar nicht promovierten) Wissenschaftler:innen durchaus erlaubt. Dies kann bspw. auf regulären Haushaltsstellen geschehen, sind sie nun durch den Landeshaushalt oder die Mischfinanzierung aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ finanziert. Die Landeshochschulrechte würden hier i.d.R. ein Lehrdeputat von 8 oder 9 SWS vorsehen.

Das Papier des Wissenschaftsrat legt allerdings nahe, gänzlich neue Karrierewege und Stellenprofile zu schaffen. Dies wird in der Umsetzung erhebliche Umstrukturierungen erfordern, vor allem Anpassungen im jeweiligen Landeshochschulrecht, das die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der einzelnen Hochschulstandort regelt. Würden dann die unterschiedlichsten neuen Stellenprofile eingeführt, dürfte das zu einigen Verwirrungen in der Praxis führen. Was unterscheidet etwa eine akademische Ratsstelle von einer Position des Researchers und des Lecturers? Was ist ein Tenure Track in eine Professur, was ein Tenure Track in eine feste Stelle im Mittelbau? Es ist zu erwarten, dass sich die Stellenprofile unter anderem nach der Anzahl der SWS unterscheiden, die gelehrt werden müssen; graduell möglicherweise auch in den mit der Stelle verbundenen Verwaltungsaufgaben.

Vor dem Hintergrund des Prinzips der Einheit von Forschung und Lehre wird sich daher zwangsläufig ein Etikettenschwindel einschleichen: Nehmen wir an, ein Researcher lehrt nur 6 SWS und ein Lecturer 12 SWS. Es wird auch bei einer solchen Differenzierung gelten: Alle lehrenden Hochschulangestellten sollen und wollen weiter forschen. Die unterschiedlichen Stellenprofile werden sich daher vor allem in der Lehrbelastung unterscheiden und schlicht mehr oder weniger attraktive Arbeitsstellen markieren. Einen substanziellen Unterschied in Bezug auf wissenschaftliche Tätigkeiten und Aufgabenprofile werden sie wohl nicht bringen.

Fazit: Raus aus den Pseudo-Qualifikationsschleifen. 

Die optimistische Lesart der jetzigen Situation ist: Das Zusammenspiel aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BerlHG und dem aktuellen Papier des Wissenschaftsrats zu Karrierewegen erhöht den Reformdruck auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es bedarf einer grundsätzlichen Novellierung, vor allem mit Blick auf die sogenannte Postdoc-Phase. Dabei geht es nicht allein um Entfristung und eine nachhaltige Grundfinanzierung von Forschung und Lehre, sondern um den Begriff der „Qualifikation“, der weiterhin ungeklärt durch das System geistert.

Gerade auf diesen diffusen Begriff stützen sich die Begründungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse ­– sowohl im WissZeitVG als auch im Berliner Hochschulgesetz sowie, in gewisser Weise, im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Noch immer lässt die Struktur der öffentlichen Diskussion erkennen, dass die Promotion nicht als hinreichender Ausweis für die Eignung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit angesehen wird. Vielmehr wird das angebliche Qualifikationsdefizit durch immer neue, zum Teil willkürlich festgelegte Anforderungen verstetigt.

Was aber befähigt eine Person für eine Researcher– oder Lecturer-Stelle? Wird die Lecturer-Position eine de facto berufliche Sackgasse auf dem Weg zur Professur? Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, wird auch die Entwicklung neuer Stellenprofile wenig daran ändern, dass – wie Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Jan-Martin Wiarda erneut vorgerechnet haben – viele Wissenschaftler:innen erst mit durchschnittlich 41 Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintreten können. Das ist weder wissenschafts-, noch familien-, noch lebensfreundlich.

Ein zukunftsfähiger Weg kann daher nur darin bestehen, den Begriff der Qualifikation enger zu fassen und die Promotion wieder aufzuwerten. Die Habilitation wäre dann kein Qualifikationsziel mehr, sondern eine freiwillige Zusatzleistung, die in einigen Disziplinen als Voraussetzung für die Professur gelten kann, in anderen aber längst an Bedeutung verloren hat. In einem Wissenschaftssystem, das Entfristung Dauerbeschäftigung als Regelarbeitsverhältnis versteht, wäre eine arbeitsrechtliche Klärung auf Ebene des WissZeitVG ein echter Durchbruch.

Die Präzisierung des Qualifikationsbegriffs würde bei diesem Durchbruch unermessliche Dienste erweisen. Allerdings wird er das strukturelle Problem der Unterfinanzierung nicht lösen. Solange Bund und Länder Grundmittel zurückhalten und die Gelder in wettbewerblich organisierte Drittmittelausschreibungen lenken, bleibt die Personalplanung instabil und Entfristung ein Ausnahmefall. Eine verlässliche Grundfinanzierung würde nicht nur die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Hochschulen deutlich reduzieren.

Man stelle sich vor: Es gäbe Zeit für Forschung und Lehre!