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Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung,

seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Praxis der öffentlichen Sitzungen aufgegeben. Nach der Wissenschaftspressekonferenz und der Bewegung #IchBinHanna schließen auch wir vom Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) uns an die vorliegenden offenen Briefen an und appellieren an Sie, sich für eine Rückkehr zu den öffentlichen Ausschusssitzungen einzusetzen.

Als bundesweites Netzwerk lokaler Mittelbauinitiativen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bundesweit setzen wir uns besonders für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der deutschen Wissenschaft ein, die bekanntlich durch Prekarität, Befristung und unfreiwillige Teilzeit sowie zahlreiche unbezahlte Tätigkeiten geprägt sind. Entsprechend sind insbesondere die Diskussionen um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) sowie weitere geplante Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft betreffen, für uns von besonderem Interesse.

Wissenschaftspolitik gehört zu den zentralen Politikfeldern, weit über die Frage der Arbeitsbedingungen hinaus: Hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Gleichzeitig ist die Wissenschaftsfreiheit aktuell diversen Bedrohungen ausgesetzt. Ziel muss es sein, der Öffentlichkeit ein umfassendes Bild von Wissenschaft und Wissenschaftspolitik zu geben und ihr die Möglichkeit einzuräumen, sich über die aktuellen Debatten aus verlässlicher Quelle zu informieren. Aus diesem Grund braucht zum einen der Wissenschaftsjournalismus Einblick in die Ausschussdebatten; zum anderen muss es aber auch allen Bürger*innen möglich sein, sich selbst durch eigene Kenntnisnahme der Diskussionen einen Überblick zu verschaffen. Nicht zuletzt angesichts knapper finanzieller Ressourcen braucht es Transparenz und Gelegenheit zur Diskursbeteiligung, was die Prioritätensetzung betrifft. Gesellschaftliches Engagement gilt es zu fördern, nicht zu erschweren.

Voraussetzung dafür ist, dass die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangshürden auch weiterhin von den Diskussionen im Forschungsausschuss Kenntnis nehmen kann. Eine teilweise Öffnung für ausgewählte wissenschaftliche Dachverbände ist dazu nicht ausreichend, weil sie eine Entscheidung darüber erfordert, wer zum ausgewählten Kreis gehört und wer nicht. Eine solche Notwendigkeit birgt nicht nur das Risiko, relevante betroffene Gruppierungen zu übersehen, sondern sie ist auch politisch instrumentalisierbar. Allein, dass sich der Forschungsausschuss damit dem Verdacht aussetzen würde, nicht genehme Stimmen ihre Beteiligung am Diskurs zu verwehren, kann nicht in Ihrem Interesse sein, weil ein solcher das Vertrauen in die Politik und Ihre wichtige Arbeit zu untergraben droht. In Zeiten wie diesen, in denen die Angriffe auf die Demokratie sich mehren und wir alle aufgerufen sind, Verfassung und Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen, muss ein solcher Eindruck unbedingt vermieden werden.

Wir ersuchen Sie daher nachdrücklich, zur Praxis der öffentlichen Ausschusssitzungen zurückzukehren. Zum Austausch stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

der Koordinationskreis des Netzwerks für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BerlHG und das Papier des Wissenschaftsrats über Karrierewege in der Wissenschaft – ein Kommentar

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde der HU gegen das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Papier des Wissenschaftsrats zu neuen Karrieremodellen in der Wissenschaft sprechen zwei verschiedene Sprachen: Soll die Befristung in der PostDoc-Phase erhalten bleiben oder abgeschafft werden? Es handelt sich bei den jüngst veröffentlichten Papieren um Texte, die ganz verschiedenen Gattungen angehören: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine juristische Prüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzes; bei der Empfehlung des Wissenschaftsrates handelt es sich dagegen um eine politische Einschätzung zur Notwendigkeit neuer Stellenprofile neben und vor der Professur. Legt man sie nebeneinander und setzt sie miteinander in Beziehung, zeigt sich allerdings deutlich, dass die deutsche Wissenschaft ein Problem mit dem Begriff der Qualifikation hat.

Der rechtliche Rahmen: Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2025

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert auf die Beschwerde der HU Berlin gegen das Berliner Hochschulgesetz der letzten, rot-rot-grünen Regierung in der Hauptstadt. Mit dieser Beschwerde wollte die HU wohl genauso Wissenschaftsgeschichte schreiben wie R2G mit dem von ihr verabschiedeten Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). Das – mittlerweile senatsseitig kassierte – BerlHG hatte vorgesehen, dass promovierte Wissenschaftler:innen auf Haushaltsstellen nur noch mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden dürfen, wenn dieser eine Anschlusszusage enthält. Mit dem Erreichen der in der Anschlusszusage festgelegten Qualifikationsziele hätten sie Anspruch auf Entfristung gehabt.

In seiner Antwort auf die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nun zweierlei festgestellt. Der erste Punkt: Berlin ist nicht zuständig. Konkret verweist das Verfassungsgericht darauf, dass Berlin keine Entscheidung über ein Befristungsverbot treffen kann, wenn auf höherer Ebene durch das WissZeitVG ein Befristungsrecht eingeräumt wird (Rn. 43). Für wissenschaftlich Beschäftigte irritierend ist der zweite Punkt: Die Wissenschaftsfreiheit soll durch die Formulierung der Anschlusszusage verletzt worden sein. Die grundgesetzlich geregelte Wissenschaftsfreiheit ist, sollte man meinen, ebenso wie die Meinungs- und Pressefreiheit, zunächst die Freiheit der Personen, die sie ausüben. Allerdings wird die Wissenschaftsfreiheit hier ausgelegt als die Freiheit der Organisationen, über ihr Personal zu verfügen, das heißt vor allem, es nach Gutdünken immer wieder zu entlassen. Das Problem analysiert Thomas Groß im Verfassungsblog als „Zementierte Privilegien“.

Bemerkenswert – und sachlich verfehlt – ist insbesondere die folgende Formulierung:

„Ausgehend hiervon greift die gesetzliche Pflicht, allen zur Qualifizierung befristet eingestellten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern eine auf eine Dauerbeschäftigung gerichtete Anschlusszusage zu erteilen, in die Wissenschaftsfreiheit ein. Sie nimmt den Hochschulen die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsphase weiter beschäftigen.“ (Rn. 22)

Zutreffend ist, dass nach erfolgreichem Abschluss der in der Anschlusszusage definierten Qualifikation eine Entfristung zu erfolgen hat. Unzutreffend ist jedoch die implizite Annahme, es handele sich dabei um eine Art Mechanismus, der den Hochschulen bzw. den zuständigen Auswahlgremien die Befugnis zur Personalentscheidung oder die Freiheit in deren Ausübung entzöge. Denn selbstverständlich verbleibt die Entscheidung darüber, ob eine Stelle ausgeschrieben wird und welche Personalentscheidungen getroffen werden, im Rahmen der geltenden Regelungen im Verantwortungsbereich der Hochschulen und der an ihnen tätigen Professor:innen. Mit dem Beschluss wird also einmal mehr eine falsch verstandene Wissenschaftsfreiheit als die Freiheit der Wissenschaftsorganisationen zur Entlassungspolitik bekräftigt.

Man könnte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wohlwollend auch so lesen, dass weniger arbeits- als vielmehr hochschulrechtlich über Karrierewege und Stellenprofile nachgedacht werden sollte. Denn der Beschluss verweist auf den Tenure Track als Karrierepfad und die hochschulrechtliche (nicht arbeitsrechtliche) Verankerung neuer Stellenprofile (vgl. auch den Kommentar von Nikolas Eisentraut). Wenn man nun aber erneut auf hochschulrechtliche Instrumente setzt, ohne arbeitsrechtliche Regularien zu ändern, bleibt weiter ungeklärt, wie Druck auf Landeshochschulgesetzte und Hochschulen ausgeübt werden kann, um Karriereperspektiven (d.h.: Stellenperspektiven) nach der Promotion zu entwickeln. Dass hier eine Klärung notwendig und mehr Entfristungen erforderlich sind, stellt das Papier des Wissenschaftsrats heraus, das die Einrichtung von Dauerstellen nach der Promotion fordert.

Die politische Empfehlung: Der Wissenschaftsrat für mehr Dauerstellen; weg vom Prinzip „Up or Out“

Das Papier des Wissenschaftsrats zur Neugestaltung der Karrierephasen von Wissenschaftler:innen bekräftigt zunächst einmal die längst bekannten Lösungsstrategien: Eine vierphasige Karriereleiter, hier als S1 – S4 beschrieben, die man schon aus dem europäischen Referenzrahmen kennt. Mit diesem Modell wird erneut betont, dass Wissenschaftler:innen erst in der zweiten Bewährungsphase nach der Promotion – S3, „etablierte“ Wissenschaftler:innen – auf Entfristung Anspruch hätten. Leider bringt das Papier hier also wenig Innovation in die Debatte.

Das soll die gute Nachricht allerdings nicht schmälern: Das Papier ist ein symbolisch wichtiger Vorstoß in die richtige Richtung, wird doch endlich auch vom Wissenschaftsrat deutlich gemacht, dass Dauerstellen für PostDocs notwendig sind. Übrigens auch aus der Perspektive der Hochschulen, da statt häufigem Personalwechsel bei Qualifizierungsbefristungen die dauerhafte Beschäftigung einen Zuwachs an Erfahrungswissen, der in der Institution verbleibt.

Umso erstaunlicher ist es, dass in die Stellenprofile für die PostDoc-Phase (S2 und S3) erneut Bewährungsstufen eingebaut sind, die Befristung rechtfertigen. Nur in der Stufe S3 sollen Entwicklungsstellen im Tenure Track mit einer dauerhaften Anschlussbeschäftigung ausgestalte werden. Der Sinn eines eigenständigen Stellentyps, der bezweckt, dass Wissenschaftler:innen die Gelegenheit erhalten, befristet für max. drei Jahr ihr individuelles Profil zu entwickeln, erschließt sich nicht. Denn auch im dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse (im Papier des Wissenschaftsrats Funktionsstellen genannt) kann nach erfolgter Promotion das wissenschaftliche Profil weiterentwickelt werden, um danach neue Herausforderungen zu suchen. Eine Befristung ist zur Entfaltung des individuellen Potentials dazu nicht erforderlich.

Daher scheint es, dass die Entwicklungsstellen im Modell eingeführt wurden, damit am System der massenweisen Befristung im PostDoc-Bereich nichts verändert werden muss. Auf substanzieller Ebenen sind wir also doch keinen Schritt weitergekommen.

Noch einmal zur Erinnerung: Auch im bestehenden WissZeitVG sind Entfristungen von promovierten (und sogar nicht promovierten) Wissenschaftler:innen durchaus erlaubt. Dies kann bspw. auf regulären Haushaltsstellen geschehen, sind sie nun durch den Landeshaushalt oder die Mischfinanzierung aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ finanziert. Die Landeshochschulrechte würden hier i.d.R. ein Lehrdeputat von 8 oder 9 SWS vorsehen.

Das Papier des Wissenschaftsrat legt allerdings nahe, gänzlich neue Karrierewege und Stellenprofile zu schaffen. Dies wird in der Umsetzung erhebliche Umstrukturierungen erfordern, vor allem Anpassungen im jeweiligen Landeshochschulrecht, das die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der einzelnen Hochschulstandort regelt. Würden dann die unterschiedlichsten neuen Stellenprofile eingeführt, dürfte das zu einigen Verwirrungen in der Praxis führen. Was unterscheidet etwa eine akademische Ratsstelle von einer Position des Researchers und des Lecturers? Was ist ein Tenure Track in eine Professur, was ein Tenure Track in eine feste Stelle im Mittelbau? Es ist zu erwarten, dass sich die Stellenprofile unter anderem nach der Anzahl der SWS unterscheiden, die gelehrt werden müssen; graduell möglicherweise auch in den mit der Stelle verbundenen Verwaltungsaufgaben.

Vor dem Hintergrund des Prinzips der Einheit von Forschung und Lehre wird sich daher zwangsläufig ein Etikettenschwindel einschleichen: Nehmen wir an, ein Researcher lehrt nur 6 SWS und ein Lecturer 12 SWS. Es wird auch bei einer solchen Differenzierung gelten: Alle lehrenden Hochschulangestellten sollen und wollen weiter forschen. Die unterschiedlichen Stellenprofile werden sich daher vor allem in der Lehrbelastung unterscheiden und schlicht mehr oder weniger attraktive Arbeitsstellen markieren. Einen substanziellen Unterschied in Bezug auf wissenschaftliche Tätigkeiten und Aufgabenprofile werden sie wohl nicht bringen.

Fazit: Raus aus den Pseudo-Qualifikationsschleifen. 

Die optimistische Lesart der jetzigen Situation ist: Das Zusammenspiel aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum BerlHG und dem aktuellen Papier des Wissenschaftsrats zu Karrierewegen erhöht den Reformdruck auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es bedarf einer grundsätzlichen Novellierung, vor allem mit Blick auf die sogenannte Postdoc-Phase. Dabei geht es nicht allein um Entfristung und eine nachhaltige Grundfinanzierung von Forschung und Lehre, sondern um den Begriff der „Qualifikation“, der weiterhin ungeklärt durch das System geistert.

Gerade auf diesen diffusen Begriff stützen sich die Begründungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse ­– sowohl im WissZeitVG als auch im Berliner Hochschulgesetz sowie, in gewisser Weise, im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Noch immer lässt die Struktur der öffentlichen Diskussion erkennen, dass die Promotion nicht als hinreichender Ausweis für die Eignung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit angesehen wird. Vielmehr wird das angebliche Qualifikationsdefizit durch immer neue, zum Teil willkürlich festgelegte Anforderungen verstetigt.

Was aber befähigt eine Person für eine Researcher– oder Lecturer-Stelle? Wird die Lecturer-Position eine de facto berufliche Sackgasse auf dem Weg zur Professur? Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, wird auch die Entwicklung neuer Stellenprofile wenig daran ändern, dass – wie Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Jan-Martin Wiarda erneut vorgerechnet haben – viele Wissenschaftler:innen erst mit durchschnittlich 41 Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintreten können. Das ist weder wissenschafts-, noch familien-, noch lebensfreundlich.

Ein zukunftsfähiger Weg kann daher nur darin bestehen, den Begriff der Qualifikation enger zu fassen und die Promotion wieder aufzuwerten. Die Habilitation wäre dann kein Qualifikationsziel mehr, sondern eine freiwillige Zusatzleistung, die in einigen Disziplinen als Voraussetzung für die Professur gelten kann, in anderen aber längst an Bedeutung verloren hat. In einem Wissenschaftssystem, das Entfristung Dauerbeschäftigung als Regelarbeitsverhältnis versteht, wäre eine arbeitsrechtliche Klärung auf Ebene des WissZeitVG ein echter Durchbruch.

Die Präzisierung des Qualifikationsbegriffs würde bei diesem Durchbruch unermessliche Dienste erweisen. Allerdings wird er das strukturelle Problem der Unterfinanzierung nicht lösen. Solange Bund und Länder Grundmittel zurückhalten und die Gelder in wettbewerblich organisierte Drittmittelausschreibungen lenken, bleibt die Personalplanung instabil und Entfristung ein Ausnahmefall. Eine verlässliche Grundfinanzierung würde nicht nur die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Hochschulen deutlich reduzieren.

Man stelle sich vor: Es gäbe Zeit für Forschung und Lehre!

Wir schließen uns dem X-Exodus an und verlegen unsere Social-Media-Aktivitäten fortan vor allem auf Bluesky.
Für viele Jahre hat Twitter – das ein anderes Medium war als das jetzige X – uns eine wertvolle aktivistische Plattform gegeben. Sie hat uns erlaubt, uns mit politischen und gewerkschaftlichen Akteur:innen zu vernetzen, und wichtiger noch: mit einer Vielzahl individueller Mitstreiter:innen. Ohne sie hätten wir so manche Aktion, wie die Demonstration vor dem BMBF, nie auf die Beine stellen können. Und nur dank Twitter konnten wir die #ichbinHanna Bewegung tatkräftig unterstützen.
Die Entscheidung fällt uns nicht leicht, denn für politischen Aktivismus bedeutet über Jahre hinweg aufgebaute Reichweite sehr viel. Doch natürlich kamen auch wir nicht an der Beobachtung vorbei, dass X immer mehr zu einem Hort von Hatespeech und Fakenews wurde. Ebenso bewusst war uns, dass wir auf einer Plattform agieren, die sich herzlich wenig um Datensicherheit schert und vor allem die Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle im Blick hat. Nun lässt sich allerdings nicht mehr leugnen, dass X – nach Wunsch und Willen des alleinigen Besitzers – bewusst anti-demokratisch agiert. Schon nach Elon Musks Twitter-Akquise haben wir intern einen Auszug diskutiert. Spätestens jetzt – nachdem sich Musk zu einem der Top-Oligarchen unter dem zukünftigen antidemokratischen US-Präsidenten gemacht hat, dessen Name keine Nennung verdient – halten wir unsere Präsenz auf X für definitiv nicht mehr tragbar.
Wir tun diesen Schritt im Bedauern um die besseren Zeiten für politischen Aktivismus, die es dort gab, die alle vermeintliche Reichweite aber wohl nicht zurückholen wird. Wir tun ihn später als andere, aber in dem Wunsch und mit der Bitte, dass uns weitere folgen mögen. Wir rufen hiermit alle unsere Follower:innen von X – die Wissenschaftler:innen, aber auch die Organisationen und die Institutionen -, dazu auf, mit uns zu Bluesky zu wechseln.
Es geht dabei nicht, wie manche unterstellen, darum, in einer Blase von Gleichgesinnten unter sich zu sein. Es geht darum, wieder an einem Ort zu kommunizieren, an dem Regeln des fairen, wertschätzenden Austauschs gepflegt werden und, wo notwendig, auch durchgesetzt werden können. An einem Ort, an dem die Verzerrung politischer Meinungsbildung nicht systemisch und zugleich gewollt ist. Das ist die Grundbedingung jeden konstruktiven politischen Diskurses – und daran sollten nicht nur Individuen, sondern auch Institutionen und Organisationen ein Interesse haben, die sich einem demokratischen Miteinander verpflichtet fühlen. Welche Universität, welche wissenschaftspolitische Institution möchte sich auf einer Plattform präsentieren, von der sie weiß, dass sie die Sichtbarkeit von Verweisen auf die eigene Webpräsenz ebenso aktiv beschränkt wie diejenige von kritischem und aufgeklärtem Journalismus?
Wir werden alle unsere Tweets von X bis zum 1.1.2025 nach Bluesky migrieren, danach wird unser Account unwiderruflich gelöscht.

Presse-Text von BdWi

Die Freiheit von wissenschaftlicher Forschung und Lehre ist ebenso wichtig wie umkämpft. Seit längerem beschwören rechte und konservative Kräfte einen vermeintlichen “Kulturkampf” an Hochschulen. Es ist die Rede von einer vorgeblichen “Cancel Culture”, einem “links-grünen Mainstream” in der Wissenschaft oder von Forschenden und Studierenden, die Aktivismus anstelle von Wissenschaft betrieben. Mit der Gründung des “Netzwerks Wissenschaftsfreiheit” 2020/21 gewann die Debatte auch in der deutschsprachigen Academia an Aufwind. Vor diesem Hintergrund ist unser Studienheft zu Wissenschaftsfreiheit entstanden. Wir möchten mit ihm in die Debatte eingreifen und aufzeigen, dass wir durchaus Entwicklungen wahrnehmen, welche die Freiheit der Wissenschaft gefährden. Diese Gefährdung besteht aber nicht aus einer vermeintlich linken “Cancel Culture” , sondern in dem unheilvollen Zusammenspiel einer tiefgreifenden Ökonomisierung des Bildungswesens, staatlicher Eingriffe und einer deutlichen Zunahme rechter Hetze und Angriffe auf Wissenschaftler*innen.
Während der Arbeit am Studienheft kamen mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem nachfolgenden Krieg in Gaza weitere Debattenstränge hinzu. Dazu zählen sowohl die Frage nach dem Umgang mit propalästinensischen Protestcamps auf dem Campus und die Ausgrenzung kritischer – auch jüdischer – Stimmen zum Vorgehen Israels als auch die Fördermittel- Affäre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ebenso prägen seither weitere Entwicklungen den Diskurs, wie die Ausladung israelischer Wissenschaftler*innen und Boykott-Aufrufe gegen israelische Wissenschaftseinrichtungen sowie die Angst jüdischer Student*innen und Forscher*innen angesichts zunehmender antisemitischer Angriffe.

Die inhaltliche Konzeption des Studienhefts erfolgte allerdings mit einem langen zeitlichen Vorlauf. Daher ist es uns nicht an allen Stellen gelungen, tagesaktuelle Vorkommnisse und Debatten in ihrer jüngsten Entwicklung aufzunehmen. Wir bitten um Verständnis und wünschen unseren Leser*innen eine erhellende und anregende Lektüre.

Autor*innen sind: Carina Altreiter, Rebekka Arnold, Autor:innenkollektiv, Lea Dahms, Dominik Feldmann, Christiane Fuchs, Silvia Gingold, Lukas C. Gundling, Andreas Keller, Simon Kneip, Sophie Lehner, Eduard Meusel, Cristiano Moita, Britta Ohm, Stephan Pühringer, Tilman Reitz, Antonia Riegler, Benjamin Ruß, Jürgen Scheffran, Asli Telli, Yvonne Völkl

Das neue BdWi-Studienheft wird von dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) und der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) herausgegeben. Es kann ab sofort für 8 Euro (Sonderrabatte für WeiterverkäuferInnen) hier bestellt werden.

 

Red.: Dieser Kommentar erschien erstmals auf dem https://research.table.  

Deutschland hat die Wahl zwischen Vorzeigeforschung und Arbeitsfähigkeit, konstatiert Tilman Reitz vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft. Er unterbreitet einen weiteren Vorschlag zur Exzellenz-Debatte – und kündigt Fragen an die Verantwortlichen an.

Fast alle wissen, dass sich an den deutschen Hochschulen Finanzierungsnöte ausbreiten. Fast alle sehen, dass sich der Wettbewerb um Projektfinanzierung überhitzt hat. Damit liegt es nahe, Fördermittel in die Grundfinanzierung zurückzuverlagern. Wie das gelingen kann, ist jedoch höchst umstritten.

Thorsten Wilhelmy hat die Exzellenzstrategie in diese Debatte gebracht; zugunsten besserer Breitenförderung solle das Programm eine Runde pausieren. Wilhelmy nennt auch unsere Initiative „Grundfinanzierung statt Projektwettbewerb“, in der wir ein lernendes Manifest zum Thema entwickeln. Er teilt jedoch nicht unsere Lösungsidee. Die heutigen Projektmittel wieder direkt in die Hochschulhaushalte zu leiten, erscheint ihm nicht machbar – die Landeshaushalte drohten das Geld nur zu schlucken, und eine Bundes-Grundfinanzierung verlange zu große rechtliche Umbauten. Stattdessen nimmt er den Vorschlag des Wissenschaftsrats auf, die Overhead-Pauschalen für Projekte zu erhöhen.

Grundfinanzierung könnte auch zur Sicherung realer Wissenschaftsfreiheit beitragen

Diese Idee droht den Wettbewerb allerdings bloß andersartig anzuheizen. Ich möchte hier ausführen, dass nur eine wirkliche Wende zur Grundfinanzierung sinnvolle Exzellenz-Korrekturen verspricht. Da die politische Situation in den Ländern nicht einfacher wird, könnten sie auch zur Sicherung realer Wissenschaftsfreiheit beitragen.

Auf Wilhelmys Text haben bei Research Table Annette Schavan und Georg Schütte reagiert. Auch Edelgard Bulmahn wurde zum Thema befragt, geht auf die neueren Debatten jedoch kaum ein. Die anderen beiden teilen die verbreitete Problemsicht: Für Schavan sind die Hochschulfinanzen „angesichts sinkender Grundfinanzierung durch die Länder und […] wachsender Drittmittel durch den Bund fragil“ geworden, und Schütte kennzeichnet die Gesamtlage als „überhitzt“. Die Lösungsvorschläge differieren jedoch gewaltig.

Das spricht gegen Option 1: Weiter so!

Annette Schavan empfiehlt keine Reformen – besonders nicht bei der Exzellenzstrategie. Der Exzellenztitel habe deutsche Standorte international viel bekannter gemacht; zudem habe das Programm Neuerungen wie den Europäischen Forschungsrat „inspiriert“. Zu klären bleibt, ob man nicht auch preiswerter sichtbar werden kann und wozu es noch weitere Einrichtungen braucht, die viele Anträge anlocken, um wenige Vorzeigeforschung zu fördern.

Schavan weist aber zu Recht darauf hin, dass auch Wilhelmys Vorschlag die Logik der Kurzfristigkeit fortsetzt: Sonderforschungsbereiche sind nicht nachhaltiger als Exzellenzcluster. Und erhöhte Pauschalen würden das Projektgeschäft zunächst attraktiver machen, bevor vielleicht einige ganz aufgeben. Gute Vorschläge sind im gegebenen Rahmen nicht zu erkennen.

Das spricht gegen Option 2: Inhaltliche Forschungssteuerung

Ein anderer Ansatz bestünde darin, die Projektfinanzierung zur inhaltlichen Steuerung zu nutzen. Georg Schütte argumentiert dafür, die Wissenschaft so auf Probleme der Zeit auszurichten. Auch Bulmahn scheint den Ansatz zu teilen, wenn sie für „Forschungscluster“ zu „Klimawandel […], Global Health und KI“ wirbt. Die Exzellenzstrategie ist allerdings nicht spezifisch auf diese Themen ausgerichtet. Zugleich werden Forschungen nicht unbedingt besser, wenn Ministerien und Stifter sie in großen Programmlinien fördern. Die politischen Vorgaben werden oft als bloße Fördergelegenheit gesehen.

Schütte selbst nennt abgesehen von „Schlüsseltechnologien“ ausgerechnet Probleme, die gar keine Spitzenforschung brauchen: „Wir müssen fragen, wer die Lehrkräfte ausbilden soll, die unseren Kindern zukunftsorientiertes Fachwissen vermitteln und sie zu mündigen Staatsbürgerinnen und -bürgern bilden. Und wo und wie wir Vorsorge treffen für das Unbekannte […], wie das System also resilienter wird.“ Alles das ist sicher nötig – aber am besten durch Lehre und Forschung in der Breite zu leisten.

Das spricht für Option 3: Grundsicherung für Herausragendes

Verlässliche Grundfinanzierung könnte auch Spitzenforschung ermöglichen. Viel mehr als dauerhaft beschäftigtes wissenschaftliches Personal, das Zeitressourcen für Forschung hat, bei Interesse Kooperationen eingeht und bei Gelegenheit Sachmittel beantragen kann, ist dafür nicht nötig.

Auch Edelgard Bulmahn schlägt eine Grundfinanzierungsbeteiligung des Bundes vor. Sie hat allerdings schon zu ihrer Zeit als Ministerin gezeigt, dass man mit viel Geld auch viel Unheil anrichten kann, namentlich eine projektgetriebene Explosion prekärer Beschäftigung. Die genauere Ausführung der Alternativen überlasse ich unserem lernenden Manifest, in dem wir das Genre Projekt als freiwillige Kooperation neu zu definieren vorschlagen. Konkrete Vorschläge dazu konnten wir bei zwei Diskussionen im Frühjahr einholen, und spätestens wenn wir das Papier im Oktober abschließend mit Vertreter*innen der demokratischen Parteien diskutieren, stehen Änderungen und Konkretisierungen an.

Statt dem vorzugreifen, will ich zwei eigene Überlegungen zur Umwidmung der Exzellenzmittel in die Debatte bringen und eine neue Initiative zur Exzellenzstrategie ankündigen:

  • Viele Hochschulen sind in eine überwiegend nicht selbst verschuldete Finanznot geraten: durch Baumaßnahmen, erhöhte Betriebskosten, Tarifaufwüchse und eine mit den Studierendenzahlen sinkende Hilfsbereitschaft der Länder. Einige – von der Humboldt-Universität Berlin über meine Heimatuniversität Jena bis zu den hessischen Hochschulen – werden in nächster Zeit jährlich Millionenbeträge benötigen, um weiter auf global konkurrenzfähigem Niveau arbeiten können. Die nötigen Mittel wären vorhanden.
  • Zweitens könnte der Exzellenzehrgeiz in der Lehre ein Einsatzfeld finden. Nach Jahren schlecht kompensierter Studienzunahme ließen sich nun wieder gute Betreuungsrelationen gewährleisten. Die Schweiz hat dies schon im letzten Jahrzehnt umgesetzt; in Deutschland besteht die Möglichkeit heute. Dass der Bund für die Lehre Mittel aufwenden kann, ist mit den Hochschulpakten und mit dem Zukunftsvertrag unter Beweis gestellt. Und ein Muster, in dem die Lehrenden auch forschen und umgekehrt, käme vermutlich beiden Seiten zugute. Einem Klima der Weltoffenheit wäre es in jedem Fall zuträglich.

Schließlich will ich eine weitere Initiative erwähnen, die verschiedenen Positionen zur Exzellenzstrategie Raum bietet. Das Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft, in dem sich reforminteressierte Profs organisieren, hat gerade einen Brief mit kritischen Fragen zur Exzellenzstrategie an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und den Wissenschaftsrat geschickt. Hier geht es nicht nur um das Ob, sondern auch um das Wie der Auswahl und Förderung. Wir werden den Brief im Oktober veröffentlichen – mit oder ohne Antworten.

Zur Person: Tilman Reitz ist seit 2015 Professor für Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie an der Universität Jena. Er engagiert sich im Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) und im Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft. An der Initiative Grundfinanzierung statt Projektwettbewerb beteiligen sich neben NGAWiss auch DGB, GEW. Verdi, die Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur und der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.