Solidarisch durch die Krise II. Gegen ein Zurück in den prekären Ausnahmezustand vor Corona!
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Solidarisch durch die Krise II. Gegen ein Zurück in den prekären Ausnahmezustand vor Corona!

Wissenschaftler*innen brauchen Planungssicherheit. Die besondere Situation von Wissenschaftler*innen mit Care-Verantwortung und ‚Risikopatient*innen‘ muss beachtet werden!

 

Seit wir am 1.4.2020 zur Solidarität im Forschungs- und Lehrbetrieb und darüber hinaus aufgerufen haben, ist die universitäre Lehre an den meisten Universitäts- und Hochschulstandorten gestartet. Wie zu erwarten war, bindet dies bei Mitarbeitenden mit Lehrverpflichtung den größten Teil der Arbeitskraft. Auch die Kommunikation mit überforderten Studierenden, die zwischen Arbeit, Kinderbetreuung und Studium aufgeriebenen werden, nimmt dabei einen großen Raum ein. Wie es um die Finanzierung der Studierenden geht, diskutiert Jan-Martin Wiarda. Grüne und Linke (siehe auch) haben umfassenden BAFöG-Schutz für in- und ausländische Studierende vorgeschlagen.

Wie sieht es derweil für die Planungssicherheit der wissenschaftlichen Angestellten aus?

 

Am 8.4.2020 hat sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Das BMBF und Bundestag (vgl. Gesetztesentwurf vom 21.4.2020) wollen dafür Sorge tragen, dass die Folgen der Coronrakrise für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen abgemildert werden.

Durch eine Erweiterung des §7 WissZeitVG soll beschlossen werden: Die

insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich um sechs Monate,  wenn  ein  Arbeitsverhältnis  nach  § 2  Absatz 1  zwischen  dem  1.  März  2020  und  dem  30.  September  2020  besteht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung  des  Bundesrates  die  zulässige  Befristungsdauer  höchstens  um  weitere  sechs  Monate  zu  verlängern,  soweit dies aufgrund fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland geboten erscheint; die Verlängerung ist auch auf Arbeitsverhältnisse zu erstrecken, die nach dem 30. September 2020 und vor Ablauf des in der Rechtsverordnung genannten Verlängerungszeitraums begründet werden. (Quelle)

Wir begrüßen diesen Gesetzesvorschlag! Denn mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz tickt für die befristet Beschäftigten jeden Tag die Uhr. In der Zeit geschlossener Bibliotheken und Labore, ausfallender Tagungen, verlangsamter Peer-Review-Prozesse in Zeitschriften, nicht stattfindender kollegialer Arbeitstreffen und Kolloquien sowie nicht verfügbarer Teilnehmender für wissenschaftliche Erhebungen ist keine Forschung realisierbar.

Allerdings ist mit diesem Gesetzesvorschlag noch nicht geklärt, unter welchen Bedingungen die Höchstvertragslaufzeit um weitere 6 Monate verlängert werden kann. Auch ist nicht geklärt, wie viele Tage innerhalb der Zeitspanne von 1. März bis 30. September ein Arbeitsverhältnis bestehen muss. Und schließlich muss bei der Ausformulierung einer „optionalen“ zweiten Verlängerungsphase um weitere 6 Monate beachtet werden:

  • dass Eltern mit Kindern im Betreuungsalter und Wissenschaftler*innen, die in die Pflege von Angehörigen involviert  sind, auch über die Phase der Kontaktbeschränkungen (inkl. der Schließungen von KiTas, Schulen und Pflegeheimen) hinaus unzählige Stunden Mehrarbeit leisten.
  • dass Wissenschaftler*innen mit Vorerkrankungen nicht ohne weiteres wieder in die Präsenzlehre gehen können, an Tagungen teilnehmen können etc., bis ein Impfstoff oder ein Medikament auf dem Markt ist.
  • dass dadurch, dass Studierende Prüfungen verschieben können, ein langanhaltend hoher Aufwand in der Koordination für die wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen in der Lehre entsteht.

 

Wir fordern:

 

Wir benötigen daher jetzt verbindliche Zusagen, die den ohnehin schon belastenden Alltag wissenschaftlicher Angestellter im Krisenmodus langfristig entlasten:

  • eine einklagbare Regelung, die jeden innerhalb der Krisenzeit bestehende Arbeitsvertrag um jedes angebrochene Krisensemester automatisch verlängert.
  • eine verbindliche familienpolitische Komponente: Die WissZeitVG-Vertragslaufzeiten müssen für Eltern um die doppelte Zeit (6+6 Monate) im Vergleich zu Nicht-Eltern (6 Monate) verlängert werden (siehe hierzu die Petition http://mehrbelastung.de/)
  • eine besondere Regelung für Wissenschaftler*innen mit Vorerkrankungen („Risikopatient*innen“) und Wissenschaftler*innen, die mit Risikopatient*innen in einer Hausgemeinschaft leben: Ihre Verträge sollen um die Zeit, bis sie Zugang zu einem Impfstoff oder Medikament erhalten, verlängert werden.

 

Allein mit einer Änderung des WissZeitVG ist die Arbeitszeit des wissenschaftlichen Personals noch nicht gesichert. Es müssen weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Verlängerung von drittmittelfinanzierten Stellen sicherzustellen (vgl. auch verdi), sowie auch die Laufzeiten von Tenure Track Verfahren angepasst werden müssen (vgl. Grüne).

Darüber hinaus zeigt der Krisenmodus für die wissenschaftlich Tätigen wie in den meisten anderen Branchen, dass bereits der auf Befristung basierende ‘Normalbetrieb’ ein prekärer Ausnahmezustand war (vgl. z.B. die Stellungnahme des Vorstands der Kommission Sozialpädagogik/DGfE). Dass die Rückkehr dazu keine Option ist, diskutiert bspw. Eva Plonske/MdA Berlin, Grüne.

Wir wollen nicht in den „Vor-Corona“-Ausnahmezustand zurück. Wir fordern eine ausreichende Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und die Festanstellung nach der Promotion! Damit wäre für unzählige Wissenschaftler*innen bereits heute der Krisenalltag erträglicher.